Die österreichische AltfahrzeugeVO (BGBl. Nr. 407/2002)1. Novelle im Jahre 2005 2. Novelle im Jahre 2006trat mit 6. November 2002 auf Basis des neuen Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (BGBl. Nr. 102/2002) in Kraft. Die Vorgaben der AltfahrzeugeVO verpflichten alle Akteure in der Verwertungskette von Altfahrzeugen (Erstübernehmer, Anfallstellen, Rücknahmestellen, Behandler, Verwerter/Shredder-Betriebe) unter anderem zur Dokumentation ihrer Leistungsdaten (von der Rücknahme bis hin zur Verwertung) und zur elektronischen Meldung an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. |